Roman Gugger (Grüne), Till Weber (Junge Grüne), Alice Kropf (SP), Susanna Ernst (BDP) und Mitunterzeichnende

Antrag:
Der Gemeinderat wird aufgefordert,

  1. die Grundlagen zu schaffen, um das Antragsrecht der Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene in Thun zu verankern (analog Jugendvorstoss mit 40 benötigten Unterschriften).
  2. anschliessend die in Thun ansässige ausländische Bevölkerung mittels einer Informationskampagne über die Möglichkeit der politischen Partizipation ins Bild zu setzen.

Begründung:
In Thun sind total 5’726 Ausländerinnen und Ausländer angemeldet. Dies entspricht 13 % der Thuner Bevölkerung. Menschen aus über 100 Nationen wohnen, leben und arbeiten hier1. Sie bezahlen Steuern und tragen zum gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohlergehen bei. Die politische Mitsprache bleibt ihnen aber vorenthalten. Es ist wohl das Anliegen aller, dass sich diese Menschen in unserer Gesellschaft integrieren (können). Die Schweiz verfügt mit ihrer direkten Demokratie über ein einzigartiges politisches System, das den Bürgerinnen und Bürgern die wichtigen Entscheide überträgt und sie zur aktiven Teilhabe an der Politik einlädt. Die Motionärinnen und Motionäre sind der Ansicht, dass es für die Integration der ausländischen Bevölkerung von Nutzen ist, auch den Ausländerinnen und Ausländern unter uns eine Form der politischen Mitwirkung zu gewähren.

Mehrere Gemeinden und Kantone unterstützen die Integration, indem sie Ausländerinnen und Ausländern auf kommunaler das Stimm- und Wahlrecht einräumen. Leider ist dies im Kanton Bern und in dessen Gemeinden nicht möglich.

In den Legislaturzielen des Gemeinderats sucht man leider vergeblich nach Massnahmen zur politischen Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Die Stadt Berner Bevölkerung hat am 14. Juni 2015 mit fast 60 % Zustimmung ein Partizipationsreglement eingeführt, die Stadt Burgdorf hat bereits im Februar 2008 die Möglichkeit für ein Antragsrecht für Ausländer im Parlament der Gemeinde eingeführt. Für einen solchen Antrag in Burgdorf braucht es die Unterschriften von mindestens 30 Personen mit Niederlassungs-, bzw. Aufenthaltsbewilligung (B- oder C-Ausweis). In der Stadt Thun kennen wir mit dem Jugendvorstoss (Art. 51a des Geschäftsreglements des Stadtrats) bereits ein Mitwirkungsrecht für Jugendliche unter 18 Jahren.

Dringlichkeit: Wird nicht verlangt.

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1 Stand Ende Dezember 2014, gem. Jahresbericht der Stadt Thun 2014